Teilnahme- und Datenschutzbedingungen Sewing Queen

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Angaben im Aufruf zur Aktion „sewing QUEEN 2022“ und zum zugehörigen Gewinnspiel (nachfolgend insgesamt „Gewinnspielbeschreibung“).
  2. Veranstalter der Aktion „sewing QUEEN 2022“ und des Gewinnspiels ist Hemmers Itex, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn welche die Aktion gemeinsam mit burda style präsentiert. Die Preise für das Gewinnspiel werden von Gewinnspielpartnern gestellt. Die Verpflichtung zur Erbringung der versprochenen Gewinne liegt bei Hemmers Itex, Verlag Aenne Burda, VSM Deutschland und Veno.
  3. Mit der Teilnahme an der Aktion „sewing QUEEN 2022“ akzeptiert die Teilnehmerin/der Teilnehmer diese Bedingungen.
  4. Die Aktion „sewing QUEEN 2022“ wird per Post auf Instagram durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme erfolgt durch den Post eines selbstgenähten Kleidungsstückes zu dem am 18.9.22 bekannt gegeben Motto. Die Gewinnspielteilnahme erfolgt durch das Posten eines Fotos auf dem eigenen Instagram-Kanal unter Angabe des Hashtags #sewingqueen2022itsme und der Verlinkung der Instagram-Accounts @burdastylegermany @hemmersitex @pfaffeu und @venogmbh)
  5. Die Gewinne ergeben sich aus der Gewinnspielbeschreibung.
  6. Die Aktion „sewing QUEEN 2022“ beginnt am 18.09.22 und endet am 17.10.22 (Teilnahmeschluss). Die Teilnahme ist nur bis zum angegebenen Teilnahmeschluss möglich. Bis dahin muss eine Teilnahme abgeschlossen sein. Maßgeblich ist das Datum der Veröffentlichung.
  7. Teilnehmen dürfen ausschließlich Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie Nähgruppen mit Sitz in einem der genannten Länder. Die Teilnahme als Einzelperson einerseits und als Mitglied einer Nähgruppe andererseits ist zulässig.
  8. Mitarbeiter des Veranstalters und des Gewinnspielpartners sowie an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligter Dienstleister sowie von im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit diesen jeweils verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die jeweiligen Angehörigen.
  9. Die Teilnahme über einen Dienstleister, insbesondere über einen Gewinnspieleintragungsdienst oder über Gewinnspiel-Robots ist unzulässig.
  10. Die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, eine Mehrfachteilnahme, die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme.
  11. Der Post mit dem selbstgenähten Kleidungsstück müssen von den Teilnehmenden selbst genäht worden sein und dürfen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Namens-, Kennzeichen-, Urheber-, Geschmacksmuster- (Design-) oder Wettbewerbsrechte verletzen. Die Teilnehmenden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fremde Kreationen ganz oder teilweise insbesondere urheberrechtlich, designrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt sein können. Ein Designschutz kann bestehen, wenn die fremde Kreation ganz oder teilweise (etwa hinsichtlich eines Musters) in ein hierfür vorgesehenes Register eingetragen wurde (etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt, DPMA) oder als so genanntes nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach der europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Verordnung geschützt ist (für Letzteres genügt bereits eine Bekanntheit der fremden Kreation z.B. bei Händlern oder in der Fachpresse).
  12. Es kann nur per digitalem Post über Instagram teilgenommen werden.

Hiervon umfasst ist auch das Recht, den Post per Foto, Video oder anderweitig zu dokumentieren, aufzunehmen und zu beschreiben und die so gewonnenen Materialien im Inland und Ausland, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt in allen bekannten Nutzungsarten zu nutzen, insb. redaktionell und werblich, für alle Zwecke der Aktion (z.B. Abstimmung, Präsentation, Berichterstattung, Bewerbung, Dokumentation – sowohl selbst als auch durch Partner der Aktion), für Veröffentlichungen in Print oder Online-Medien, zur Speicherung und Archivierung und auch zum Zwecke der Bewerbung von Produkten von Hemmers Itex mit dieser nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen. Dieses Recht ist unterlizenzierbar und übertragbar.

Urheberpersönlichkeits- und Designerpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

Die Nutzung der eingeräumten Rechte durch Hemmers Itex ist mit der Zurverfügungstellung der Funktionalitäten der Website (textilhemmers.de) und durch die Gewinnmöglichkeit durch Hemmers Itex gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin abgegolten. Im Übrigen stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit Hemmers Itex überein, dass für die Vermarktbarkeit und Vergütung stets auch das Renommee, Name, Marke oder Titel von Hemmers Itex maßgeblich sind. Soweit das Urheberrechtsgesetz zwingende Regelungen vorsieht (etwa §§ 31 a und 32, 32 a bis c UrhG) bleiben diese unberührt.

  1. Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin garantiert Hemmers Itex den Bestand der übertragenen Rechte und Befugnisse und versichert, diese weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder mit Rechten belastet, auch Dritte nicht mit ihrer Wahrnehmung betraut zu haben. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stellt Hemmers Itex und Drittberechtigte von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der eingesandten Kleidungsstücke gegenüber Hemmers Itex geltend gemacht werden können.
  2. Die Gewinner der Einzelgewinne werden unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden über Instagram-Messanger über ihren Gewinn benachrichtigt. Sofern noch nicht alle für die Gewinnbereitstellung erforderlichen Daten vorliegen, werden die Gewinner aufgefordert, diese Angaben binnen einer angemessenen Frist an den Veranstalter zu übermitteln. Gehen von einem Gewinner innerhalb der in der Benachrichtigung genannten, angemessenen Frist die angeforderten Angaben nicht ein, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird erneut vergeben.
  3. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Ersatz des Gewinns sowie eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf einen Dritten sind nicht möglich.
  4. Sachpreise werden vom Gewinnspielpartner oder von einem von ihm beauftragten Dritten an den Gewinner kostenfrei versendet. Der Gewinner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel des Gewinns innerhalb von 14 Tagen beim jeweiligen Gewinnspielpartner zu rügen, wobei es zur Wahrung der Frist genügt, wenn die Mängelrüge rechtzeitig an den Gewinnspielpartner abgesendet wird. Ist die Frist abgelaufen, kann sich der Gewinner nicht mehr auf offensichtliche Mängel berufen. Der Veranstalter ist mit Ausnahme der Verantwortung für den Gruppengewinn, die er mit dem Gewinnspielpartner gemeinsam trägt, nicht für Sach- und Rechtsmängel am Gewinn verantwortlich.
  5. Der Veranstalter verarbeitet (auch mit Hilfe der von Dienstleistern) die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, soweit und solange dies zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Gewinnbereitstellung erforderlich ist oder die Teilnehmer anderweitig eingewilligt haben. Zwecks Gewinnbereitstellung werden die Kontaktdaten der Teilnehmer ggf. an den jeweiligen, aus der Gewinnspielbeschreibung ersichtlichen Gewinnspielpartner und an mit der Bereitstellung des Preises beauftragte Dritte offengelegt.
  6. Jeder Teilnehmer stellt den Betreiber des sozialen Netzwerks von jeglicher Haftung frei. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks (hier Instagram) und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  7. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel tritt die gesetzliche Regelung.